3. Durchführung und Gewinn
3.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch den SWFN e.V., dessen Vorstand, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der SWFN e.V. haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.2. Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch oder per E-Mail oder schriftlich per Post oder Fax benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, dem SWFN e.V. unverzüglich mitzuteilen ob er den Gewinn annimmt. Falls der SWFN e.V. innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der SWFN e.V. behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. Falls der SWFN e.V. die Adresse eines ausgelosten Teilnehmers bekannt ist behält sich der SWFN e.V. vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.
3.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.
3.4. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von SWFN e.V. angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Der SWFN e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3.6. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.